Rücktrittsrecht oder Widerrufsrecht? – Beides hat die gleiche Bedeutung. Das Wort „Widerruf“ findet man dabei eher im internationelen Bereich wieder.
In allen Mitgliedsstaaten der EU gibt es ein sogenanntes Rücktrittsrecht für Konsumenten bei Internetgeschäften. Dies gilt jedoch nur für Geschäfte oder Vertragsabschlüsse zwischen Unternehmer und Konsumenten (B2C). In Österreich wurde die Verbraucherrechte-Richtlinie im Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) umgesetzt. Viele dieser Bestimmungen kommen auch im Konsumentenschutzgesetz (KSchG) zum tragen. Bei Vertragsabschlüssen zwischen Unternehmern (B2B) gibt es derzeit keine Regeln, anzuwendende Richtlinien oder Rücktrittsrechte. Hier gilt auch in erster Linie die vom Unternehmen aufgeführten allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Die 14-tägige Rücktrittsfrist gilt vollharmonisiert EU-weit! Es gibt also gesetzlich weder eine längere noch eine kürzere Rücktrittsfrist. Sie können diese Frist vertraglich verlängern, aber keinesfalls verkürzen.
Wann beginnt die Rücktrittsfrist? (§ 11 Abs 2 FAGG)
Bei Kaufverträgen mit dem Tag, an dem der Kunde den physischen Besitz über die Waren erlangt hat.
Wenn der Kunde mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat, diese aber getrennt geliefert werden. Die Frist beginnt mit dem Tag des Erhalt der letzten Ware.
Bei Lieferung einer einheitlichen Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken. Die Frist beginnt mit dem Tag des Erhalt der letzten Sendung.
Bei Verträgen über die regelmäßige, periodische Lieferung von Waren (z.B. Abo, Magazin, Zeitung) über einen fixen Zeitraum hinweg. Die Frist beginnt mit dem Tag des Erhalt der ersten Lieferung.