Impressumspflicht in Österreich
Ein Impressum beinhaltet alle gesetzlich vorgeschriebenen Angaben in Puplikationen. Diese Informationen dienen vor allem um den Verantwortlichen für den Inhalt kenntlich zu machen. Bei Nichteinhaltung der Impressumspflicht drohen hohe Strafen. Bei Veröffentlichungen im Internet spricht man auch von einer Anbieterkennzeichnung.
JE NACH UNTERNEHMENSFORM GELTEN UNTERSCHIEDLICHE REGELN BEI DEN ANGABEN IM IMPRESSUM.
Bei einem nicht im Firmenbuch eingetragenen Einzelunternehmen sind folgende Angaben erforderlich:
Name
Der vollständige Name des/der Inhabers/in muss in jedem Fall angegeben werden.
Adresse
Der Standort der Gewerbeberechtigung bzw. die vollständige Anschrift.
Kontaktdaten
Die Kontaktdaten sollen die User unmittelbar und schnell mit dem entsprechenden Unternehmen in Verbindung bringen können: Telefon, FAX, E-Mail (E-Mail allein ist nicht ausreichend!)
UID-Nummer
Die Umsatzsteueridentifikationsnummer des Unternehmens.
Mitgliedschaften bei der Wirtschaftskammerorganisation
Mitgliedschaften bei der Wirtschaftskammerorganisation, sprich Berufsverband (z.B. Fachgruppe) oder einer ähnlichen freiwilligen Einrichtung müssen angegeben werden.
Hinweise zu gewerbe- oder berufsrechtlichen Vorschriften
Hinweise und Zugänge zu entsprechenden gewerbe- oder berufsrechtlichen Verordnungen wie z.B. GewO oder Maklergesetz.
Aufsichtsbehörde
Sollte Ihre Tätigkeit einer behördlichen Aufsicht unterliegen, muss die zuständige Behörde angeführt werden (z.B. Bankenaufsicht, Versicherungsaufsicht, Telekom-Control-Kommission oder Wertpapieraufsicht).
Zuständige Gewerbebehörde
Es wird empfohlen, auch die zuständige Gewerbebehörde anzugeben (z.B. Bezirkshauptmannschaft/Magistrat).
Berufsbezeichnung
Die genaue Berufsbezeichnung, falls vorhanden muss auch der Verleihungsstaat angeführt werden (z.B. Meisterbetrieb, Meisterprüfung abgelegt in Österreich).
Große Websites, die auch redaktionelle bzw. meinungsbildende Beiträge veröffentlichen oder Newsletter sind zu folgenden Angaben verpflichtet.
Name
Der vollständige Name des Medieninhabers muss angegeben werden.
UID-Nummer
Die Umsatzsteueridentifikationsnummer des Unternehmens.
Unternehmensgegenstand
Adresse
Der Wohnort bzw. der Sitz des/der Medieninhabers/in muss angeführt werden.
Blattlinie
Auch die Erklärung der wesentlichen Richtung des Mediums muss angegeben werden.
Vertretungsbefugte Organe
Bei Gesellschaften, Stiftungen und juristischen Personen müssen jegliche vertretungsbefugte Organe (z.B. Geschäftsführer oder Vorstandsmitglieder), sowie alle Mitglieder des Aufsichtsrates aufgezählt werden.
Beteiligungen (Gesellschaften)
Bei Gesellschaften wird die Art und die Höhe der Beteiligungen, inklusive Treuhandverhältnissen und stillen Beteiligungen angeführt.
Vorstand und Zweck (Verein)
Bei Vereinen muss der Vorstand und der Vereinszweck angeführt werden.
Stifter und Begünstigte (Stiftungen)
Stifter und Begünstigte werden bei Stiftungen angegeben.
Gesellschafter
Sind die angegebenen Gesellschafter wiederum Gesellschaften, so werden auch deren Gesellschafter angeführt. Ebenso, wenn diese wieder Gesellschaften sind, so sind auch deren Gesellschafter dementsprechend anzugeben usw.
Einige Vorlagen für ein Impressum in Österreich finden Sie HIER!
Impressumspflicht in Deutschland
Auch in Deutschland dient das Impressum einem Mindestmaß an Transparenz und Information über verschiedenste Dienste im Internet. Neuen Regelungen zufolge gibt es aber Ausnahmen in Bezug auf ausschließlich persönlichen oder familiären Websiten. Diese werden unter besonderen Umständen von der Impressumspflicht ausgeschlossen.
Alle gesetzlichen Regelungen zu deutschen Informationspflichten und Anbieterkennzeichnungen finden Sie ebenfalls im § 5 Telemediengesetz (TMG), sowie den genauen Inhalt des Impressums.
- Name und Anschrift des Diensteanbieters
- Angabe der Rechtsform
- Angaben zur schnellen Kontaktaufnahme
- Angaben zur Aufsichtsbehörde
- Register und Registernummer
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Wirtschafts-Identifikationsnummer
- Berufsspezifische Angaben
- Besondere Angaben bei AGs, KGaA und GmbHs
- Angaben bei journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten